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Entscheidungsbaum Buchführungspflicht

Dieser Entscheidungsbaum soll dabei helfen, zu bestimmen, ob ein Unternehmer oder Freiberufler buchführungspflichtig ist oder ggf. freiwillig bilanziert.

Im ersten Schritt wird unterschieden zwischen Unternehmer und Freiberuflern bzw. Partnerschaftgesellschaften (PartG):
Dieser Entscheidungsbaum soll dabei helfen, zu bestimmen, ob ein Unternehmer oder Freiberufler buchführungspflichtig ist oder ggf. freiwillig bilanziert.
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Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.