Für die Berechnung der Reisekosten oder Entfernungspauschale ist die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte maßgebend. Dieses interaktive Formular prüft anhand von Fragen, ob eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt und wo sich diese befindet.
Ob und wo sich die erste Tätigkeitsstätte befindet hat bei der Gestellung eines Firmenwagens auch Auswirkungen auf die Berechnung des geldwerten Vorteils.